Kosten

Versicherte von gesetzlichen Krankenkassen benötigen zur Zeit nur eine ärztliche Verordnung (Rezept) vom Augen- oder Hausarzt. Über Ausnahmen informieren wir Sie bei Anmeldung bzw. Terminvergabe.
Seit dem 01.01.2004 schreibt der Gesetzgeber eine Zuzahlung von 10€ vor.

Bei anderen Kostenträgern (Berufgenossenschaft, orthopädische Versorgungsstelle) genügt eine Kostenübernahmeerklärung. 

Weiterhin kann eine Versorgung  gegen Privatrechnung/Barzahlung erfolgen.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an uns.

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